Gebärmutterhalskrebsvorsorge


Die Gebärmutterhalskrebsvorsorge dient der Früherkennung von Tumoren im Gebärmutterhals, des sogenannten Zervixkarzinoms. Dieser Tumor verursacht im Frühstadium keinerlei Beschwerden, anhand typischer Zellveränderungen lassen sich jedoch bereits Vorstufen eines Zervixkarzinoms nachweisen.

Für den Krebs des Gebärmutterkörpers (Endometrium- oder Uteruskarzinom) dagegen existiert kein spezielles Früherkennungsverfahren. Im Rahmen der Krebsfrüherkennung tastet der Gynäkologe auch die gesamte Gebärmutter mit ab.

Lage der Gebärmutter
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Genitaluntersuchung als Gebärmutterhalskrebsvorsorge

Eine Genitaluntersuchung können Frauen bereits ab dem Alter von 20 Jahren einmal jährlich bei einem Frauenarzt durchführen lassen. Sie ist im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Zunächst erfragt der Gynäkologe dabei im Rahmen der Anamnese

  • Beschwerden
  • Menstruationsstörungen und Ausfluss
  • Risikofaktoren
  • Vorerkrankungen, auch innerhalb der Familie

Anschließend erfolgt die körperliche Untersuchung: Der Arzt tastet den Unterleib ab und inspiziert eingehend Schamlippen, Scheide und Muttermund. Die Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken erfolgt von außen über die Bauchdecke. Vom After aus kann der Arzt eventuelle Auffälligkeiten im Bereich der Gebärmutter noch gezielter ertasten.

Den Muttermund und Gebärmutterhals untersucht der Arzt von innen durch die Scheide. Dazu spreizt er mit einem Scheidenspiegel (Spekulum) die Scheidenöffnung. Dieses meist schnabelförmige Instrument gibt es in verschiedenen Größen und Materialien (Metall, Glas, Gummi, Kunststoff) und es verursacht bei vorsichtiger Anwendung keinerlei Schmerzen. Mit einem lupenähnlichen Instrument (Kolposkop) ist der Frauenarzt nun in der Lage, das Gewebe im Bereich der inneren Vagina und des Muttermundes in bis zu 40facher Vergrößerung in Augenschein zu nehmen.

Arztsuche

Der Pap-Test zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge

Der Pap-Test, benannt nach seinem Entwickler, dem griechischen Arzt G.N. Papanicolaou, ist neben der Genitaluntersuchung das zweite wichtige Standbein bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung entnimmt der Arzt einen Abstrich: Er schabt mit einem Spatel, einer kleinen Bürste oder einem Wattestäbchen etwas Zellmaterial von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals ab. Diese Prozedur, die sowohl Gynäkologen als auch Allgemeinmediziner durchführen können, ist völlig schmerzlos.

Der eigentliche Pap-Test erfolgt dann im Labor, wo die entnommenen Zellen durch entsprechend ausgebildetes Personal mikroskopisch begutachtet werden.

Die sogenannte Pap-Skala kategorisiert die möglichen Erscheinungsbilder des Zellmaterials in verschiedene Stadien. Damit lassen sich eventuell beobachtete Zellveränderungen hinsichtlich ihrer Ursache und ihres Behandlungsbedarfs sicher beurteilen. Meist sind es lediglich entzündliche Vorgänge, die zu abnormen Resultaten beim Pap-Test führen. Weil sie jedoch eventuell das Risiko einer Tumorbildung erhöhen, müssen auch solche Unregelmäßigkeiten weiter beobachtet werden.

Ergibt der Pap-Test einen krebsverdächtigen Befund, sind je nach Schwere der Veränderungen Kontrollabstriche oder weitere Gewebeproben sowie bei bestätigtem Krebsverdacht auch Untersuchungen zur Krankheitsausbreitung erforderlich.

Dünnschichtzytologie

Inzwischen ist mit der Dünnschichtzytologie (ThinPrep® Pap-Test) ein weiteres Verfahren zur Detektion veränderter Gebärmutterhalszellen verfügbar. Bei dieser Methode werden die Zellen nach der Entnahme in einer Spülflüssigkeit von Verunreinigungen wie Blut, Schleim oder Entzündungszellen getrennt und anschließend im Labor einschichtig auf einen Objektträger übertragen und begutachtet.

Da allerdings die Dünnschichtzytologie hinsichtlich der Entdeckung von Gebärmutterhalskrebs bisher in medizinischen Studien keine Vorteile gegenüber dem Standardzervixabstrich erbracht hat, sind die Kosten für dieses neuere Verfahren nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Frauen können die Dünnschichtzytologie nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf eigene Rechnung durchführen lassen.

Mikroskop
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HPV-Test zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge

Mit dem HPV-Test können Frauen untersuchen lassen, ob bei ihnen eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) vorliegt. Nach Erkenntnissen der Krebsforschung ist eine Infektion mit bestimmten Unterformen des humanen Papillomvirus Voraussetzung für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Diese Viren werden durch sexuellen Kontakt übertragen.

Hintergrund zu HP-Viren

Die meisten Menschen infizieren sich mindestens einmal im Laufe ihres Lebens – vor allem in jüngerem Alter, wo sie im Allgemeinen sexuell aktiver sind und die Sexualpartner häufiger wechseln. HPV-Infektionen sind in den allermeisten Fällen harmlos, klingen nach kurzer Zeit wieder ab oder verlaufen sogar unbemerkt. Typisches Erscheinungsbild der Infektion mit Papillomviren vom ungefährlichen Niedrigrisikotyp sind Warzen an der Haut oder an Schleimhäuten.

Nur eine dauerhafte (persistierende) Infektion mit den gefährlichen Hochrisikotypen erhöht das Risiko, dass sich Krebs entwickelt, am häufigsten das Zervixkarzinom. Dennoch kommt es nur bei weniger als einem Prozent aller infizierten Frauen letztlich zum Ausbruch der Erkrankung. Außer für Gebärmutterhalskrebs können humane Papillomviren für eine Reihe weiterer Tumoren der weiblichen oder männlichen Genital- und Anal-, aber auch der Kopf-Hals-Region verantwortlich sein.

Mittels molekularbiologischer Untersuchungen (DNA-Analyse) lassen sich Gewebeproben des Gebärmutterhalses sehr zuverlässig auf das Vorhandensein von HPV-Erbgut testen. Ein negativer Befund eines HPV-Tests kann das Risiko einer Krebsneubildung zumindest für den Moment nahezu ausschließen. Dennoch ist nicht abschließend geklärt, welchen Stellenwert der HPV-Nachweis in der Früherkennung des Zervixkarzinoms besitzt.

Grenzen und Kritik zum HPV-Test

Positive Ergebnisse beim HPV-Test vermögen kaum etwas über das tatsächliche Krebsrisiko auszusagen und verunsichern die Patientin daher eher, als dass sie Klarheit verschaffen. Da es im Augenblick noch keine Möglichkeit gibt, eine HPV-Infektion zu behandeln, hat deren Nachweis zudem keinerlei therapeutische Konsequenz. Laut der ärztlichen Leitlinie für die Diagnostik und Therapie des Zervixkarzinoms sollte ein HPV-Test derzeit nur in Studien oder in der Nachsorge bei vorhergehender Behandlung von Krebsvorstufen eingesetzt werden.

Aus diesen Gründen hat der HPV-Test noch keinen Eingang in das gesetzliche Früherkennungsprogramm gefunden. Frauen, die sich von dieser Untersuchung einen Zugewinn an Sicherheit bei negativem Befund versprechen, müssen dies aus eigener Tasche bezahlen. Ausnahmen bestehen bei wiederholt unklaren Ergebnissen des Pap-Testes. In diesen Fällen können die Kosten für einen ergänzenden HPV-Test mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Arztsuche

Aktive Gebärmutterhalskrebsvorsorge mit HPV-Impfung

Mit einer HPV-Impfung lässt sich für Frauen das Risiko vermindern, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Der Einsatz der HPV-Impfung innerhalb von Studien zeigte vielversprechende Ergebnisse, sodass die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut im März 2007 eine generelle Empfehlung zur Impfung von Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren, möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr, ausgesprochen hat. Aber auch danach sowie außerhalb dieser Altersspanne kann die Immunisierung einen Schutz vor Krebs bieten.

Mittlerweile existieren zwei Impfstoffe, die sich gegen verschiedene der aggressivsten Hochrisikotypen humaner Papillomviren (HPV) richten. In Deutschland ist Gardasil® seit Oktober 2006 zugelassen, Cervarix® seit Ende 2007. Die HPV-Impfung besteht aus drei im Abstand von wenigen Monaten in die Muskulatur des Oberarms oder des Oberschenkels injizierten Einzeldosen.

Derzeit werden die Kosten von rund 500 Euro für die HPV-Impfung bereits von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, in unterschiedlicher Weise beschränkt auf bestimmte Altersgruppen. Gesetzlich, aber auch privat versicherte Frauen, die eine HPV-Impfung wünschen, sollten die individuellen Möglichkeiten der Kostenübernahme vorab mit ihrer Krankenkasse klären.

HPV-Impfung
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Autor:
Dr. R. Behrens