Onkologische Rehabilitation


Die onkologische Rehabilitation bezeichnet nicht die eigentliche Behandlung von Tumorerkrankungen. Vielmehr geht es bei der onkologischen Rehabilitation um die Behandlung der Folgestörungen von Tumorerkrankungen und ihrer akutmedizinischen Therapie. Im Vordergrund der onkologischen Rehabilitation steht vornehmlich die Behandlung funktioneller Störungen des Körpers sowie psychischer Veränderungen und Leiden.

Gruppen-Bewegungstherapie im Rahmen der onkologischen Rehabilitation
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Hintergründe zur Bedeutung der Krebstherapie

In den letzten Jahrzehnten traten maligne (bösartige) Tumorerkrankungen immer öfter auf. Damit hat die Onkologie deutlich an Bedeutung zugenommen. Krebserkrankungen gehören zu den häufigsten Todesursachen in unserer Gesellschaft. Der Grund für die Zunahme von Tumorerkrankungen liegt nicht nur in der Zunahme des Lebensalters, sondern auch in der häufig ungesunden Lebensweise der westlichen Welt. In diesem Zusammenhang spielen vor allem folgende Faktoren eine entscheidende Rolle:

  • Ernährungsgewohnheiten
  • Alkohol und Nikotinkonsum
  • geringer körperliche und psychische Ausgleich

Trotz der gestiegenen Rate an Tumorneuerkrankungen hat die Sterblichkeit in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:

  • Bessere Krebsvorsorge und damit Früherkennung und Präventionsmaßnahmen
  • Effektivere onkologischen Therapien

Die drei wichtigen Krebsbehandlungsverfahren Operation, Strahlentherapie und Chemotherapie erfahren innovative Entwicklungen und befinden sich auf einem hohen medizinischen Niveau. Dadurch können zunehmend mehr Patienten von dieser Erkrankung geheilt werden, bzw. erreichen durch eine palliative (symptomlindernde) Versorgung eine deutliche Lebensverlängerung bei höherer Lebensqualität.

Zu einer erfolgreichen Krebstherapie gehört nach Abschluss der eigentlichen Krebsbehandlung auch eine effektive Nachbehandlung: Die onkologische Rehabilitation. Häufig leiden Patienten nach Abschluss der akutmedizinischen Behandlung an Folgestörungen, hervorgerufen durch die Tumorerkrankung oder deren Therapiemaßnahmen. Mit diesen dürfen sie nicht alleingelassen werden, sondern benötigen einer Hilfestellung. Erst im Zusammenspiel aller Säulen der medizinischen Behandlung ergibt sich ein vollständiges Bild, welches den Bedürfnissen sowie körperlichen und psychischen Belangen der Patienten Rechnung trägt.

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Übernahme von Kosten der onkologischen Rehabilitation

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernehmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowohl Krankenkassen als auch Rentenversicherungsträger. Von Kostenträgerseite steht im Bereich der onkologischen Rehabilitation die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Vordergrund.

Die DRV übernimmt die onkologischen Rehabilitationsleistungen sowohl für Patienten im erwerbsfähigen Alter als auch für berentete oder erwerbsgeminderte Menschen. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Krankenversicherung sowie die bescheinigte Notwendigkeit der Durchführung einer onkologischen Rehabilitation. Die DRV kann darüber hinaus Leistungen zur stationären Nachsorge im Sinne einer Festigungsmaßnahme übernehmen. Das ist vor allem der Fall, wenn der Patient wieder die Erwerbsfähigkeit erreichen möchte und dieses Ziel im Fokus der onkologischen Rehabilitation steht.

In allen anderen Situationen stellen die Krankenkassen den Hauptkostenträger dar.

Die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfolgt durch

  • die Sozialdienste der Krankenhäuser, insbesondere im Falle der Anschlussrehabilitation
  • die Haus- und Fachärzte, wenn es um Leistungen zur stationären Nachsorge geht

Leistungen zur Rehabilitation nach onkologischen Erkrankungen stehen nicht nur direktversicherten Menschen zu, sondern auch den mitversicherten Ehepartnern und Kindern.

Onkologische Anschlussrehabilitationsmaßnahmen sowie stationäre Heilverfahren nach Krebserkrankungen genehmigt die DRV für eine Dauer von 21 Tagen. Die Durchführung dieser onkologischen Rehabilitation erfolgt in spezialisierten onkologischen Rehabilitationskliniken. Diese sind durch die DRV zugelassen und stellen sich den Qualitätsanforderungen der Rentenversicherungsträger.

Im Optimalfall findet die onkologische Rehabilitation ambulant in der Nähe des Wohnortes statt. Dennoch können die Betroffenen auch das Angebot zur Unterkunft in einer onkologischen Klinik wahrnehmen. Zu beachten ist allerdings, dass es sich tatsächlich um eine onkologische Fach-Rehabilitationsklinik handelt und nicht um eine Wunschklinik ohne ausreichende onkologische Kompetenz. Letzteres führt nicht nur zu Problemen hinsichtlich der Kostenerstattung, sondern häufig auch zu einer deutlich geringeren fachlichen Qualität der onkologischen Rehabilitation.

Welche Kliniken für eine onkologische Rehabilitationsmaßnahme geeignet sind, kann über die DRV des Bundes und die Länder-Rentenversicherungsträger erfragt werden.

Indikationen zur onkologischen Rehabilitation

Damit eine onkologische Rehabilitation erfolgreich verläuft, müssen folgende Voraussetzungen beim Patienten erfüllt sein:

  • Rehabilitationsziel: Mittels der onkologischen Rehabilitation muss ein konkretes Ziel hinsichtlich der Verbesserung von körperlichen oder psychischen Situationen bestehen.
  • Rehabilitationsbedürftigkeit: Der betroffene Mensch muss einen Bedarf bezüglich eines Leidens, welches durch eine onkologische Rehabilitation beeinflussbar erscheint, aufweisen.
  • Rehabilitationsprognose: Es muss im Vorfeld erkennbar sein, dass durch eine onkologische Rehabilitation die funktionellen oder psychischen Einschränkungen des betroffenen Menschen behandelbar sind. Nicht alle Leiden infolge einer akutmedizinischen Behandlung oder Tumorerkrankung sind dadurch beeinflussbar. Darüber hinaus spielt die Bereitschaft und die Motivation der Betroffenen eine erhebliche Rolle und trägt maßgeblich zum Gelingen oder dem Scheitern der onkologischen Rehabilitation bei.

Im Vordergrund der Behandlung stehen vornehmlich funktionelle Störungen des Körpers, aber auch psychische Veränderungen und Leiden. Diese treten häufig nach der häufig einschneidenden Behandlung einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung auf.

Behandlung allgemeiner funktioneller Einschränkungen

  • Akute Erschöpfungssymptomatik: Nach einer Krebstherapie leiden Patienten in der Mehrzahl an einem subjektiven Gefühl der körperlichen Erschöpfung und Leistungsminderung. Darüber hinaus ist diese Erschöpfungssymptomatik nicht nur durch die körperlichen Einschränkungen bedingt, sondern auch durch psychische Folgestörungen mit beeinflusst. Die Störungen sind individuell stark unterschiedlich ausgeprägt und abhängig von der
    • persönlichen Situation des Betroffenen
    • ehemaligen Tumorerkrankung
    • absolvierten akutmedizinischen Behandlung
  • Ernährungsstörungen: Durch die Strapazen und den Stress einer Krebsbehandlung kommt es häufig zum Gewichtsverlust und zur Reduktion von Muskelmasse. Dies ist insbesondere bei Tumorerkrankungen besonders ausgeprägt, die das Schluckorgan sowie den Verdauungstrakt betreffen. Darüber hinaus ist dies auch im hohen Maße abhängig von der Intensität der durchgeführten Behandlung.
  • Schmerzen: Insbesondere nach chirurgischen Behandlungen kommt es postoperativ zu Schmerzen im Narben- und Wundbereich, die zusätzlich die Funktionalität des Körpers, insbesondere des Körperstamms und der Extremitäten beeinflussen.
  • Polyneuropathie: Infolge zahlreicher chemotherapeutischer Medikamente kann es zu Missempfindungen im Bereich der Hände und Füße kommen, die sich für die Betroffenen als Kribbeln oder Taubheitsgefühl darstellen. Diese Nervenstörungen treten unter der medikamentösen Behandlung oder häufig auch erst danach auf und äußern sich als sehr belastendes Phänomen, welches erst nach Wochen oder Monaten bzw. Jahren nach Ende der Therapie rückläufig ist.

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Behandlung spezieller funktioneller Störungen

Spezifische funktionelle Einschränkungen sind in Abhängigkeit von der ehemaligen Tumorerkrankung und der spezifischen akutmedizinischen Therapie zu sehen. Typische Beispiele für Folgestörungen nach spezifischen Erkrankungen sind:

  • Brustkrebs: Einschränkung der Schulter/Arm- und Halswirbelsäulenbeweglichkeit nach Brust- und Lymphdrüsenoperation sowie eventuelle Nachbestrahlungen; sekundäres Lymphödem nach Entfernung der Achselhöhlenlymphknoten und dadurch bedingte Einschränkung der Beweglichkeit des betroffenen Armes
  • Unterleibskrebserkrankungen: Beeinträchtigung der Beweglichkeit der Beine infolge der Operation und postoperativ auftretender Schmerzen; sekundäres Lymphödem der Beine durch Entfernen der Lymphknoten im kleinen Becken und Leistenbereich; Harn- und Stuhlinkontinenz infolge der Irritation des Schließmuskels, bedingt durch die Operation oder Strahlentherapie
  • Prostatakarzinom: Belastungsharninkontinenz durch die spezifische Operation und oder Bestrahlung sowie sexuelle Dysfunktion in Form von Erektionsstörungen
  • Harnblasenkarzinom: Erlernen der Versorgung des Harnblasenersatzes (z.B. Ileum-Konduit) sowie Erlernen des Selbstkatheterismus bei kontinentem Harnblasenersatz (z. B. Mainz-Pouch); Belastungsharninkontinenz und Erlernen eines intensivierten Miktionstrainings bei Neoblase
  • Speiseröhren- und Magenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs: Verdauungsstörungen und Störungen der Nahrungszufuhr, bedingt durch Schlauchmagenbildung bzw. Magenresektion (Dumping-Syndrom); Erlernen eines spezifischen und individuellen Ernährungsverhaltens
  • Dickdarm– und Enddarmkrebs: Störungen der Stuhlgewohnheiten (Verstopfung, Durchfall) sowie der Stuhlentleerung, imperativer Stuhldrang nach Enddarmoperationen sowie Stuhlinkontinenz durch Irritation des Schließmuskels; Erlernen der Versorgung eines künstlichen Darmausgangs (Stoma)
  • Lungenkrebs und Lungenoperationen: Einschränkung der Atemfunktion und Luftnot, Störungen der Arm- und Brustwandbeweglichkeit nach chirurgischen Eingriffen im Bereich des Brustkorbes und der Lunge
  • Hals/Nasen-Ohrentumoren: Störungen des Sprechens und Schluckens durch operativer Behandlung und Strahlenchemotherapie; sekundäres Lymphödem des Mundbodens und des Halses infolge der Lymphdrüsenentfernung oder Bestrahlung; Funktionsstörung der Beweglichkeit des Halses, der Schultern und der Arme
  • Blut– und Lymphdrüsenkrebserkrankungen: Allgemeine körperliche Erschöpfungssymptomatik infolge der zum Teil intensivierten Chemotherapie oder Strahlentherapie; Verlust an Körpergewicht und Körpermasse infolge der spezifischen Therapie und langer Immobilisation; Ernährungsstörungen durch verminderte Nahrungszufuhr unter akutmedizinischer Behandlung und Veränderung der Schleimhautverhältnisse im Verdauungstrakt

Behandlung von speziellen psychischen Funktionsstörungen

  • Verarbeitungs- und Anpassungsstörung: Noch nicht verarbeitete Situation und unzureichende Anpassung an die neuen Lebensbedingungen
  • Reaktive Depression: Allgemeine Traurigkeit, niedergeschlagene Stimmung, Antriebslosigkeit und bestimmte Ängste, die auf die ehemalige bösartige Erkrankung zurückzuführen sind
  • Störung der Selbstwahrnehmung und des Körperbildes: Veränderung des Körperbildes durch die Operation bzw. Strahlentherapie und gestörte Selbstwahrnehmung
  • Störung des Selbstbewusstseins und Zutrauen zum eigenen Körper: Vermindertes Selbstbewusstsein durch das Gefühl des eigenen Versagens sowie des Eindrucks des Versagens des eigenen Körpers

Therapeutische Optionen im Rahmen der onkologischen Rehabilitation

  • Bewegungstherapie: Aktivierende Maßnahmen in Form von Bewegung im Freien, Ergometertraining, Laufband zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Minderung der chronischen Erschöpfung
  • Schmerztherapie: Medikamentöse Schmerzbehandlung sowie physiotherapeutische und physikalische Maßnahmen zur Schmerzlinderung und dadurch Verbesserung der Mobilität und Funktionalität sowie Minderung von depressiven Verstimmungen
  • Gezieltes Funktionstraining: Komplexe physikalische Entstauung (KPE) zur Verbesserung eines Lymphödems, Kontinenztraining zur Minderung einer Harn- und Stuhlinkontinenz, Atemtherapie zur Verbesserung der respiratorischen Funktion, Nervenstimulation zur Minderung von Polyneuropathie bedingten Beschwerden, gezielte Krankengymnastik zur funktionellen Verminderung einer Bewegungseinschränkung
  • Ernährungstherapie: Schrittweise Umstellung einer intravenösen Ernährungsform oder einer Sondenernährung auf normale enterale Ernährung, Erlernen einer neuen Ernährungsweise nach operativen Eingriffen am Magen-Darmtrakt, Kostaufbau bei Ernährungsstörungen infolge von Appetitmangel und Minderung, Ernährungsberatung hinsichtlich einer gesunden Ernährung nach Krebserkrankung
  • Logopädie: Gezieltes Schluck- und Sprachtraining nach Behandlung am Sprach- und Schluckorgan
  • Stomaversorgung: Erlernen der Eigenversorgung eines Colo, Ileo, Uro- oder Tracheostomas
  • Psychoonkologische Therapie: Aufarbeitung der neuen Lebenssituation und Optimierung der weiteren Krankheits- und Therapieverarbeitung, Minderung von Ängsten und depressiven Zuständen sowie Verbesserung der Selbstwahrnehmung und des Körperbildes unter Einsatz von psychoonkologischen Einzelgesprächen, Seminaren sowie kunst- und entspannungstherapeutischen Verfahren
  • Ergotherapie: Funktionelles Training von Gelenken und Extremitäten sowie Konzentrations- und Gedächtnisbeschwerden sowie polyneuropathischen Beschwerden durch spezielle Medien und Materialien sowie Arbeitstechniken, Arbeitsplatzerprobung sowie Testung von Hilfsmitteln zur Optimierung der beruflichen Tätigkeit
  • Sozialdienstliche Beratung: Organisation von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation sowie zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben (stufenweise Wiedereingliederung), Optimierung der häuslichen Versorgung und Organisation einer häuslichen Pflege sowie Beantragung von Hilfsmitteln
  • Beratung und Information: Verbesserung des Verständnisses der ehemaligen Erkrankung und der nachfolgenden Funktionsstörungen und damit Optimierung der Eigenverantwortlichkeit und Eigenversorgung, Erstellung eines individuellen Plans zur eigenverantwortlichen Therapie nach der Rehabilitation und damit Aufrechterhaltung einer Nachhaltigkeit des Rehabilitationseffektes, Hilfsmittelberatung (z. B. Brustprothetik, Orthesen, Kompressionsbestrumpfung etc.), Schulungsprogramm zur Stärkung der Motivation des Betroffenen und dadurch ein verbesserter Effekt der Rehabilitation und eine verbesserte Nachhaltigkeit sowie Veränderung der individuellen Lebensweise

Seniorin beim Training
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Erstellung eines sozialmedizinischen Gutachtens

Ein wesentlicher Schwerpunkt der medizinischen, onkologischen Rehabilitation ist die Erstellung eines sozialmedizinischen Gutachtens. Dieses soll den Patienten im Hinblick auf das Leben in der Gesellschaft einschätzen. In diesem Zusammenhang sind zwei relevante Faktoren zu benennen:

Teilhabe am Erwerbsleben

Die Rentenversicherung erwartet von der Rehabilitationseinrichtung die Erstellung eines sozialmedizinischen Gutachtens für den Patienten. Dies betrifft allerdings nur Patienten, die noch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also noch keine Altersrente beziehen. Dies ist jedoch aktuell nur bei 20 % der Patienten der Fall – die meisten Krebserkrankungen betreffen vor allem ältere Menschen. Die Einschätzung nehmen spezielle Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ vor.

Das Gutachten soll die aktuelle und zukünftige Erwerbsfähigkeit beurteilen, soweit dies bereits abzuschätzen ist. Da der Erhalt der Erwerbsfähigkeit ein zentrales Anliegen der Rentenversicherung ist und bei zunehmendem Arbeitskräftemangel immer wichtiger wird, stellt die sozialmedizinische Begutachtung einen zentralen Schwerpunkt im Bereich der onkologischen Rehabilitation dar.

Nahezu zwei Drittel aller Patienten kehren nach einer Krebserkrankung in den ersten 12 Monaten nach der onkologischen Rehabilitation an ihren Arbeitsplatz zurück. In der Regel geschieht dies über eine stufenweise Wiedereingliederung, die bereits im Rahmen der medizinischen Rehabilitation durch die Klinik eingeleitet werden kann.

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Teilhabe am Sozialleben

Dieser Schwerpunkt betrifft die Optimierung der häuslichen Versorgung des Patienten. Häufige Maßnahmen sind

  • Bereitstellung von Hilfsmitteln
  • Organisation einer Pflegestufe und eines Pflegedienstes
  • Anpassung von Wohnräumen
  • Beantragung von spezialisierten finanziellen Zuwendungen

Autor:
Prof. Dr. med. Oliver Rick